Mit Beginn des Oktobers endet die gesetzliche Schonzeit für Hecken und Gehölze (§39 BNatSchG) - radikale Rückschnitte sind wieder erlaubt.
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist
Die Vegetationsperiode ist beendet, Vögel haben ihre Brut abgeschlossen. Pflanzen stecken ihre Energie jetzt in die Wurzeln statt ins Wachstum - ideal für einen kräftigen Rückschnitt.
Die richtige Technik
Schneiden Sie in Trapezform (unten breiter als oben), damit auch untere Zweige Licht bekommen. Für dickere Äste ab 2 cm Durchmesser empfiehlt sich eine Akku- oder Benzin-Heckenschere mit entsprechendem Zahnabstand.
Formschnitt vs. radikaler Rückschnitt
Leichter Form- und Pflegeschnitt ist ganzjährig erlaubt, solange keine brütenden Vögel gestört werden. Nur der starke Rückschnitt "auf den Stock" fällt unter die Schonzeit-Regelung.